Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 251
Welche Wildart darf (ohne Ausnahmegenehmigung) nicht mit der Falle bejagt werden?
Antwortmöglichkeiten
- ARabenkrähe✓ richtig
- BMarderhund
- CBaummarder
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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