Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 218
Wann darf in Niedersachsen die Jagd auf den Rehbock ausgeübt werden?
Antwortmöglichkeiten
- A16. Mai bis 30. Oktober
- B16. April bis 15. Oktober
- C1. Mai bis 31. Januar✓ richtig
- D1. September bis 31. Januar
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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