Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 188
Von wem ist die Abschussliste zu führen?
Antwortmöglichkeiten
- AVom Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Verpächter
- BVom Jagdausübungsberechtigten✓ richtig
- CVon jeder zur Jagd befugten Person
- DIm verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirk von der Jagdgenossenschaft
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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