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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 187

Muss die Erlegung von Schwarzwild in die Abschussliste eingetragen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, da Schwarzwild nicht der Abschussplanung unterliegt
  2. BJa✓ richtig
  3. CJa, mit Ausnahme von Fallwild muss erlegtes Wild immer eingetragen werden

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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