Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 185
Bis zu welchem Zeitpunkt muss die ausgefüllte Abschussliste der Jagdbehörde vorgelegt werden?
Antwortmöglichkeiten
- ABis zum Ablauf einer Woche nach der Erlegung
- BBis zum 5. April eines jeden Jagdjahres
- CBis zum 15. Februar eines jeden Jagdjahres✓ richtig
- DFür Rehwild ist die Vorlage nur zum Ende eines jeden 3. Jagdjahres erforderlich
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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