Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 171
Sie schießen am 14. Oktober einen Rehbock durch hohen Vorderlaufschuss krank. Die Nachsuche bleibt erfolglos. Am 20. Oktober haben Sie den Bock wieder schussgerecht vor sich. Wie verhalten Sie sich?
Antwortmöglichkeiten
- ASie erlegen den Bock unverzüglich, um ihn vor weiteren Schmerzen zu bewahren✓ richtig
- Bvor der Erlegung müssen Sie in jedem Fall bei der Jagdbehörde den Abschuss des Bockes in der Schonzeit beantragen
- CSie erlegen den Bock und tragen den Abschuss in die Abschussliste ein✓ richtig
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
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