Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 157
Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Abschussplan der Jagdbehörde vorgelegt werden?
Antwortmöglichkeiten
- ABis zum Beginn der Jagdzeit
- BBis zum 5. April eines jeden Jagdjahres
- CBis zum 15. Februar eines jeden Jagdjahres✓ richtig
- DFür Rehwild ist die Vorlage nur jedes 3. Jagdjahr erforderlich✓ richtig
Lösung
Antworten C, D sind korrekt.
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