Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 152
Wann dürfen Saufänge angelegt werden?
Antwortmöglichkeiten
- Abei Ausbruch der Schweinepest im Landkreis
- Bbei einer Überpopulation von Schwarzwild
- Cnur mit Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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