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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 148

Wann beginnt jagdrechtlich die „Nachtzeit“?

Antwortmöglichkeiten

  1. A1,5 Stunden nach Sonnenuntergang✓ richtig
  2. B1 Stunde nach Sonnenuntergang
  3. C1,5 Stunden vor Sonnenaufgang

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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