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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 127

Welche Zeit gilt als Nachtzeit im Sinne des Nachtjagdverbots des Jagdgesetzes?

Antwortmöglichkeiten

  1. A½ Stunde nach Sonnenuntergang bis ½ Stunde vor Sonnenaufgang
  2. B1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang
  3. C1 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 ½ Stunden vor Sonnenaufgang✓ richtig
  4. D2 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 2 ½ Stunden vor Sonnenaufgang

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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