Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 123
Welche der nachgenannten Aussagen zur Fallenjagd sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang✓ richtig
- BFallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist✓ richtig
- CFallen für den Totfang müssen täglich zweimal - mittags und abends - kontrolliert werden
- DWer Schlagfallen verwendet, hat dies vorher der zuständigen Jagdbehörde anzuzeigen
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
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