Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 120
Welche der nachgenannten Wildarten dürfen in Niedersachsen ohne besondere behördliche Erlaubnis im Rahmen ihrer Jagdzeiten gefangen werden?
Antwortmöglichkeiten
- ARebhuhn
- BBaum- und Steinmarder✓ richtig
- CWaschbär✓ richtig
- DNerz
- EFeldhase
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
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