Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 117
Für welche im Zusammenhang mit der Jagd stehenden Dienste bedarf es keines Jagdscheines?
Antwortmöglichkeiten
- AFür Treiber- und Trägerdienste✓ richtig
- BFür das Töten eines krank geschossenen Wildtieres
- CFür das aus der Decke schlagen eines Rehbocks✓ richtig
- D
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
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