Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 98
Welchen Personen ist der Jagdschein auf Verlangen vorzuzeigen?
Antwortmöglichkeiten
- AJagdschutzberechtigten✓ richtig
- BDem Jagdgenossenschaftsvorsitzende
- CBestätigten Jagdaufsehern und Polizeibeamten✓ richtig
- DSpaziergängern, die sich im Jagdbezirk aufhalten
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
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