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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 98

Welchen Personen ist der Jagdschein auf Verlangen vorzuzeigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJagdschutzberechtigten✓ richtig
  2. BDem Jagdgenossenschaftsvorsitzende
  3. CBestätigten Jagdaufsehern und Polizeibeamten✓ richtig
  4. DSpaziergängern, die sich im Jagdbezirk aufhalten

Lösung

Antworten A, C sind korrekt.

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