Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 90
Ein neu abgeschlossener oder geänderter Jagdpachtvertrag ist der Jagdbehörde anzuzeigen. Anzeigeberechtigt
Antwortmöglichkeiten
- Aist nur der Verpächter
- Bist nur der Pächter
- Csind sowohl der Pächter als auch der Verpächter✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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