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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 90

Ein neu abgeschlossener oder geänderter Jagdpachtvertrag ist der Jagdbehörde anzuzeigen. Anzeigeberechtigt

Antwortmöglichkeiten

  1. Aist nur der Verpächter
  2. Bist nur der Pächter
  3. Csind sowohl der Pächter als auch der Verpächter✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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