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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 84

Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei der Jagdbehörde✓ richtig
  2. BBei der Gemeindeverwaltung
  3. CBei der Jagdgenossenschaft
  4. DBei der Hegegemeinschaft
  5. EEine Anzeige ist nicht erforderlich

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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