Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 84
Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?
Antwortmöglichkeiten
- ABei der Jagdbehörde✓ richtig
- BBei der Gemeindeverwaltung
- CBei der Jagdgenossenschaft
- DBei der Hegegemeinschaft
- EEine Anzeige ist nicht erforderlich
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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