Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 53
Der Eigentümer eines Einfamilienhauses bittet Mitte Juli den Revierinhaber, einen auf seinem Dachboden hausenden Steinmarder zu fangen. Der Revierinhaber besitzt eine Fangjagdbescheinigung. Benötigt der Revierinhaber zum Aufstellen eines Marderabzugeisens auf dem Dachboden eine zusätzliche Genehmigung der Jagdbehörde?
Antwortmöglichkeiten
- AJa✓ richtig
- BNein
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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