Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 52
In einem Hausgarten entsteht durch Wildkaninchen erheblicher Schaden. Der geschädigte Grundstückseigentümer hat daher einen Fangjagdlehrgang bei einem anerkannten Fangjagdausbilder besucht. Ist für das Fangen und Töten von Wildkaninchen in seinem Hausgarten ein Jagdschein erforderlich?
Antwortmöglichkeiten
- AJa
- BNein✓ richtig
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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