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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 44

Welche Aussage trifft auf Eigenjagdbezirke zu?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aein Eigenjagdbezirk entsteht, wenn land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen zusammenhängend im Eigentum ein und derselben Person stehen und mindestens 75 ha Größe haben✓ richtig
  2. Bein Eigenjagdbezirk wird auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten durch die Jagdbehörde festgestellt
  3. CBefriedete Bezirke werden bei der Berechnung der Mindestgröße berücksichtigt
  4. DDer Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber des Jagdrechts✓ richtig

Lösung

Antworten A, D sind korrekt.

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