Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 41
Muss in einem Eigenjagdbezirk die Jagd tatsächlich ausgeübt werden?
Antwortmöglichkeiten
- Ain jedem Fall
- Bnur, wenn dies zur Vermeidung von Wildschäden erforderlich ist
- Cnein, wenn mit Zustimmung der Jagdbehörde die Jagd dort ruht✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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