Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 37
Zuständige Stelle für die Abrundung eines Jagdbezirks ist:
Antwortmöglichkeiten
- Ader Gemeindedirektor
- Bdie Jagdgenossenschaft
- Cdie Jagdbehörde✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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