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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg5 · Frage 37

Zuständige Stelle für die Abrundung eines Jagdbezirks ist:

Antwortmöglichkeiten

  1. Ader Gemeindedirektor
  2. Bdie Jagdgenossenschaft
  3. Cdie Jagdbehörde✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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