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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg4 · Frage 221

In welchen Fällen ist beim Schwarzwild die Trichinenuntersuchung erforderlich?

Antwortmöglichkeiten

  1. Asofern das Stück im eigenen Haushalt verwertet wird, ist eine Trichinenuntersuchung nicht erforderlich
  2. Beine Trichinenuntersuchung ist nur bei zu veräußernden Stücken erforderlich
  3. Cauch bei einer nur teilweisen Nutzung durch Verzehr des Stückes ist eine Untersuchung erforderlich✓ richtig
  4. Dwenn das gesamte Stück ausnahmslos durch Kochen oder Braten verwertet wird, ist eine Trichinenuntersuchung nicht erforderlich
  5. EStücke, die nicht verwertet werden (z.B. zu geringes Gewicht), brauchen einer Trichinenuntersuchung nicht zugeführt werden✓ richtig

Lösung

Antworten C, E sind korrekt.

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