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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg4 · Frage 140

Was hat der Jagdausübungsberechtigte zu tun, um den Verdacht einer anzeigepflichtigen Wildseuche zu melden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AMeldung bei einem Untersuchungsinstitut
  2. Bjedes Stück Fallwild wird an den Amtstierarzt geschickt, weitere Maßnahmen entfallen
  3. CMeldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt bzw. der Region Hannover)✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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