Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg4 · Frage 99
Welche Angaben in der Erklärung der Unbedenklichkeit von erlegtem Wild durch die „kundige Person“ sind nicht erforderlich?
Antwortmöglichkeiten
- AAngaben über Verhaltensstörungen vor dem Erlegen
- BAngaben über die Zeitspanne zwischen Erlegen und Aufbrechen✓ richtig
- CAngaben über auffällige Merkmale bei Aufbrechen und Versorgen
- DAngaben über Ort, Datum und Uhrzeit des Erlegens
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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