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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg4 · Frage 92

Welche Veränderungen bringen die EU-Hygienevorschriften für die Jäger?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJäger sind als „Lebensmittelunternehmer“ tätig, wenn sie Wild an Dritte abgeben✓ richtig
  2. BJäger dürfen Schalenwild nur noch aufbrechen und versorgen, wenn sie „kundige Person“ sind
  3. CWild darf nur an Wildbearbeitungsbetriebe abgegeben werden, wenn vorher eine amtliche Fleischuntersuchung stattgefunden hat
  4. DJäger haben Aufzeichnungspflichten, wenn sie Wild oder Wildfleisch abgeben✓ richtig

Lösung

Antworten A, D sind korrekt.

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