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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg4 · Frage 91

Wann ist ein Stück Schalenwild vor der Vermarktung einer amtlichen Fleischuntersuchung zuzuführen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Abei Auffälligkeiten vor dem Schuss✓ richtig
  2. Bbeim Verkauf an den örtlichen Schlachter
  3. Cbei einem männlichen Stück mit Geschlechtsgeruch✓ richtig

Lösung

Antworten A, C sind korrekt.

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