Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg4 · Frage 91
Wann ist ein Stück Schalenwild vor der Vermarktung einer amtlichen Fleischuntersuchung zuzuführen?
Antwortmöglichkeiten
- Abei Auffälligkeiten vor dem Schuss✓ richtig
- Bbeim Verkauf an den örtlichen Schlachter
- Cbei einem männlichen Stück mit Geschlechtsgeruch✓ richtig
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
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