Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg4 · Frage 30
Wann sollte ein Stück Schalenwild im Regelfall aufgebrochen werden?
Antwortmöglichkeiten
- Anachdem das Stück zum Zerlegen abgegeben wurde
- Bnach 12 – 14 Stunden
- Cunverzüglich✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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