Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg3 · Frage 432
Die Begrenzung der Schwarzwildbestände verlangt auch einen selektiven Bachenabschuss. Was ist dabei zu beachten?
Antwortmöglichkeiten
- Aes dürfen keine Stücke über 50 kg erlegt werden
- BLeitbachen sind zu schonen✓ richtig
- Ces dürfen nur Geltbachen erlegt werden
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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