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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg3 · Frage 191

Dürfen Sie mit Zustimmung des Grundstückseigentümers und ohne behördliche Genehmigung in dessen Wald eine Fichtendickung beseitigen, um auf der Fläche von 0,3 ha einen Wildacker anzulegen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, Wald muss Wald bleiben
  2. BDie Fichtendickung darf nur beseitigt werden, wenn in unmittelbarer Nähe eine Ersatzaufforstung erfolgt
  3. CJa, ein Wildacker ist eine dem Wald gleichgestellte Fläche✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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