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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg3 · Frage 182

Welche der nachgenannten Aussage zum Begriff Kahlschlag nach dem Niedersächsischen Waldgesetz ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIn Niedersachsen sind Kahlschläge grundsätzlich verboten
  2. BKahlschläge über 1 ha Größe sind anzeigepflichtig✓ richtig

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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