Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg3 · Frage 100
Ein Eigenjagdbesitzer stellt fest, dass der Wildackeraufwuchs unter der Schattenwirkung seiner durchgewachsenen Hecke kümmert. Er beabsichtigt deshalb, die ihm gehörende Hecke zurückzuschneiden. Ist diese Maßnahme naturschutzrechtlich erlaubt?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, ohne Einschränkung
- BJa, aber nur außerhalb der Vegetationszeit (Oktober bis Februar)✓ richtig
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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