Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg3 · Frage 96
Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AHahnenfuß
- BAkelei✓ richtig
- CSeidelbast✓ richtig
- DMargeriten
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Niedersachsen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.