Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg2 · Frage 470
Welche Flugweite muss beim Schießen mit Flintenlaufgeschossen aus Sicherheitsgründen beachtet werden?
Antwortmöglichkeiten
- Aca. 500 m
- Bca. 1.500 m✓ richtig
- Cca. 2.500 m
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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