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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg2 · Frage 231

Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa
  2. BNein✓ richtig

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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