Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg2 · Frage 189
Darf jedermann nach dem Schießen vom Schießstand ein angebrochenes Päckchen KK- Munition mit nach Hause nehmen?
Antwortmöglichkeiten
- ANein.✓ richtig
- BJa, mit Erlaubnis der Schießaufsicht.
- CJa, wenn er sie zu Hause sicher aufbewahrt.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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