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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg2 · Frage 148

Eine doppelläufige Flinte wird waffenrechtlich eingeordnet als…

Antwortmöglichkeiten

  1. ARepetierwaffe.
  2. Bhalbautomatische Waffe.
  3. CEinzelladerwaffe.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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