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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg2 · Frage 101

Ist ein Schusswaffengebrauch in Notwehr zulässig, wenn der Angegriffene dem Angriff ausweichen kann?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, niemals.
  2. BIst ein Ausweichen ohne Preisgabe wesentlicher Interessen möglich, ist der Schusswaffengebrauch nicht zulässig.✓ richtig
  3. CGrundsätzlich ist dem Angegriffenen ein Ausweichen nicht zumutbar, da dies seine Ehre verletzt.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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