Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg2 · Frage 69
Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren (nicht gewerblichen) Aufbewahrung überlassen?
Antwortmöglichkeiten
- AEinem befreundeten Polizeibeamten.
- BDem Kundenbetreuer (über 21 Jahre alt) meiner Bank, sofern er die Waffe im Tresorraum lagert.
- CEinem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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