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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg2 · Frage 69

Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren (nicht gewerblichen) Aufbewahrung überlassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEinem befreundeten Polizeibeamten.
  2. BDem Kundenbetreuer (über 21 Jahre alt) meiner Bank, sofern er die Waffe im Tresorraum lagert.
  3. CEinem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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