Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg2 · Frage 57
Was haben Sie zu veranlassen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Waffe auf Grund einer waffenrechtlichen Erlaubnis dauerhaft erworben haben?
Antwortmöglichkeiten
- AIch melde den Erwerb schriftlich meiner örtlichen Erlaubnisbehörde.✓ richtig
- BIch melde den Erwerb schriftlich der Erlaubnisbehörde des Verkäufers.
- CIch melde den Erwerb schriftlich meinem örtlichen Polizeirevier.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Niedersachsen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.