Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg2 · Frage 28
Wie darf unbrauchbar gewordene Munition entsorgt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AGeschoss abziehen, Pulver in Wasser auflösen, Rest in Hausmüll geben.
- BAls Sondermüll / Gefahrstoff bei der örtlichen Annahmestelle abgeben.
- CAn den Verkäufer / Hersteller oder einen Delaborierbetrieb geben.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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