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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg2 · Frage 28

Wie darf unbrauchbar gewordene Munition entsorgt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AGeschoss abziehen, Pulver in Wasser auflösen, Rest in Hausmüll geben.
  2. BAls Sondermüll / Gefahrstoff bei der örtlichen Annahmestelle abgeben.
  3. CAn den Verkäufer / Hersteller oder einen Delaborierbetrieb geben.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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