Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg2 · Frage 23
Dürfen Schalldämpfer erworben werden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, für alle in der grünen WBK eingetragenen Waffen.
- BNein.
- CJa, jedoch unterliegen Schalldämpfer für erlaubnispflichtige Schusswaffen ebenfalls der Erlaubnispflicht. Ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte ist nicht erforderlich.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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