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Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg2 · Frage 23

Dürfen Schalldämpfer erworben werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, für alle in der grünen WBK eingetragenen Waffen.
  2. BNein.
  3. CJa, jedoch unterliegen Schalldämpfer für erlaubnispflichtige Schusswaffen ebenfalls der Erlaubnispflicht. Ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte ist nicht erforderlich.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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