Jägerprüfung Niedersachsen · Sachgebiet ni_sg1 · Frage 219
Welche Merkmale gelten für das Trittsiegel des Dachses?
Antwortmöglichkeiten
- AFünf Zehen sichtbar✓ richtig
- BVier Zehen sichtbar
- CLange Abdrücke der Nägel ("Nageln")✓ richtig
- DDie Sohlen sind behaart
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
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