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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 259

Wo darf die Jagd grundsätzlich nicht ausgeübt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AUnter 100 Meter um bebaute Grundstücke
  2. BAuf unter 5 ha großen Gewässern
  3. CAn Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde x✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #269 (S. 100)

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