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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 239

Innerhalb welcher Frist müssen Feldwildschäden angemeldet werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AInnerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme✓ richtig
  2. BInnerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme
  3. CEs ist keine Frist vorgeschrieben

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #249 (S. 99)

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