Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 236
Wer haftet für Schäden, die durch ausgebrochenes Gehegewild verursacht werden?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Jagdausübungsberechtigte des angrenzenden Reviers
- BDer Besitzer der ausgebrochenen Tiere✓ richtig
- CNiemand
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #246 (S. 99)
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