Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 216
Das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten umfasst die ausschließliche Befugnis, sich…
Antwortmöglichkeiten
- Anur krankes und verendetes Wild anzueignen
- Bkrankes oder verendetes Wild, Abwurfstangen und Eier von Federwild anzueignen✓ richtig
- Cnur erlegtes Wild anzueignen
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #226 (S. 97)
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