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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 216

Das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten umfasst die ausschließliche Befugnis, sich…

Antwortmöglichkeiten

  1. Anur krankes und verendetes Wild anzueignen
  2. Bkrankes oder verendetes Wild, Abwurfstangen und Eier von Federwild anzueignen✓ richtig
  3. Cnur erlegtes Wild anzueignen

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #226 (S. 97)

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