Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 213
Sind Jagdausübungsberechtigte benachbarter Jagdbezirke verpflichtet, die Wildfolge schriftlich zu vereinbaren?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, eine mündliche Vereinbarung reicht aus
- BNein, denn die Wildfolge ist gesetzlich geregelt
- CJa, nach dem Landesjagdgesetz für M-V ist das vorgeschrieben✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #223 (S. 97)
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