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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 212

An welchen Orten darf die Jagd grundsätzlich nicht ausgeübt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIn befriedeten Bezirken✓ richtig
  2. BIn der Nähe der Jagdgrenze
  3. CAuf Gewässern.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #222 (S. 97)

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