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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 209

Dürfen in M-V Katzen, die sich in einem Jagdrevier mindestens 200 Meter entfernt vom nächsten bewohnten Gebäude in Fallen gefangen haben, getötet werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, das ist generell verboten
  2. BJa, das ist jedem Jäger erlaubt
  3. CDas ist nur den Jagdschutzberechtigten erlaubt✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #219 (S. 97)

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