Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 209
Dürfen in M-V Katzen, die sich in einem Jagdrevier mindestens 200 Meter entfernt vom nächsten bewohnten Gebäude in Fallen gefangen haben, getötet werden?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, das ist generell verboten
- BJa, das ist jedem Jäger erlaubt
- CDas ist nur den Jagdschutzberechtigten erlaubt✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #219 (S. 97)
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