Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 203
Ein Jagdausübungsberechtigter will einem Jungjäger, der kurz zuvor seinen ersten Jagdschein gelöst hat, einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein ausstellen. Ist das zulässig?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, denn für eine entgeltliche Jagderlaubnis ist die Jagdpachtfähigkeit nicht erforderlich✓ richtig
- BJa, der Jungjäger darf aber nur in Begleitung einer jagderfahrenen Person jagen
- CNein, weil der Jungjäger noch nicht jagdpachtfähig ist
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #213 (S. 96)
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