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Jägerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Sachgebiet mv_sg4 · Frage 203

Ein Jagdausübungsberechtigter will einem Jungjäger, der kurz zuvor seinen ersten Jagdschein gelöst hat, einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein ausstellen. Ist das zulässig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, denn für eine entgeltliche Jagderlaubnis ist die Jagdpachtfähigkeit nicht erforderlich✓ richtig
  2. BJa, der Jungjäger darf aber nur in Begleitung einer jagderfahrenen Person jagen
  3. CNein, weil der Jungjäger noch nicht jagdpachtfähig ist

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Fach 5: Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht #213 (S. 96)

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